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   LSG Bayern, 13.04.2007 - L 5 KR 251/06   

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https://dejure.org/2007,30390
LSG Bayern, 13.04.2007 - L 5 KR 251/06 (https://dejure.org/2007,30390)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.04.2007 - L 5 KR 251/06 (https://dejure.org/2007,30390)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. April 2007 - L 5 KR 251/06 (https://dejure.org/2007,30390)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des Weiterbestehens eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses; Missbräuchlichkeit eines Befangenheitsantrages im sozialgerichtlichen Verfahren; Rechtfertigung des Misstrauens gegen die Unparteilichkeit eines Richters; Unbegründetheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.02.1986 - 1 BvL 12/85

    Verfassungswidrigkeit des § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus LSG Bayern, 13.04.2007 - L 5 KR 251/06
    Die Ablehnung des gesamten Senates ist dann missbräuchlich, wenn das Ablehnungsgesuch nicht ausreichend individualisiert ist (vgl. BSG SozR Nr. 5 zu § 42 ZPO; BVerfGE 72, 51, 59).
  • BSG, 11.09.1995 - 12 RK 31/93

    Entscheidung über Beitragszahlung von Strafgefangenen

    Auszug aus LSG Bayern, 13.04.2007 - L 5 KR 251/06
    Der Arbeitgeber kann hier nicht die öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Beitragspflicht - etwa durch Abgabe eines Anerkenntnisses - mit Wirkung für oder gegen die Einzugstelle regeln (BSG, Urteil vom 11.09.1995 in SozR 3-2400 § 28h Nr. 6).
  • BSG, 11.09.1995 - 12 RK 9/95

    Entscheidung über Beitragszahlung von Strafgefangenen

    Auszug aus LSG Bayern, 13.04.2007 - L 5 KR 251/06
    Das Verwaltungsverfahren der Einzugstelle kann durch einen Antrag des Arbeitnehmers eingeleitet werden (BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 4 bis 7).
  • BSG, 26.04.1989 - 11 BAr 33/88
    Auszug aus LSG Bayern, 13.04.2007 - L 5 KR 251/06
    Ein offensichtlich rechtsmissbräuchlich gestellter Antrag macht keine förmliche Entscheidung nötig (BSG, Urteil vom 26.04.1989 Az.: 11 BAr 33/88).
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